Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten
Damit wir Ihren Leistungsanspruch prüfen und berechnen können, müssen Sie immer rechtzeitig und umfassend mithelfen und mitwirken.
Sie sind verpflichtet alles anzugeben, was die Höhe Ihrer Leistung beeinflussen könnte.
Hierzu dienen die Angaben im Antragsbogen.
Sind Auskünfte von anderen Personen erforderlich, sind Sie verpflichtet, zuzustimmen, dass diese Personen Auskünfte über Sie erteilen.
Werden Beweismittel wie Urkunden oder Nachweise benötigt, so müssen Sie diese benennen und selbst vorlegen.
Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, uns umgehend und unaufgefordert, alle Änderungen in Ihren Verhältnisse mitzuteilen. Nur so können Leistungen in korrekter Höhe gezahlt werden
Sie müssen uns auch mitteilen, wenn sich etwas ändert, was die Leistung rückwirkend verändern kann, zum Beispiel
- die rückwirkende Bewilligung einer Rente (auch aus dem Ausland).
Besonders wichtig ist, dass Sie uns gleich mitteilen,
- wenn Sie anfangen zu arbeiten - auch als Selbständiger oder mithelfender Familienangehöriger.
Verlassen Sie sich nicht auf eventuelle Zusagen anderer, Ihre Beschäftigungsaufnahme anzuzeigen. Hierzu sind ausschließlich Sie selbst verpflichtet.
- wenn Sie Einkommen erzielen. Zum Einkommen gehört grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldeswert; auch Nebenkostengutschriften von Ihrem Vermieter, Zinsen, Dividenden, Unterhaltszahlungen oder Steuererstattungen.
Sie müssen uns auch informieren, wenn Sie zum Beispiel:
- eine neue Bankverbindung haben
- krank werden und wenn Sie wieder gesund sind
- umziehen möchten
- Änderungen bei den Kosten Ihrer Unterkunft haben (z.B Nebenkostenabrechnung)
- heiraten oder mit Ihrem Partner zusammenziehen oder wenn Sie sich trennen
- ein Kind bekommen
- jemand zu Ihnen zieht
- erben oder im Lotto gewinnen.
Der Vertreter der Bedarfsgemeinschaft muss das Jobcenter auch über Veränderungen bei den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft informieren.
Das Formular „Veränderungsmitteilung“ können Sie für einen Großteil Ihrer Mitteilungen verwenden.
Das Formular „Veränderungsmitteilung“ zum Download.
Veränderungsmitteilung [PDF 850 KB]
Bitte beachten Sie aber, dass das Formular allein unter Umständen nicht ausreicht und Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Erläuterungen einreichen müssen.
Zum Abschluss noch ein ganz wichtiger Hinweis:
Bei allen Unterlagen die sie uns für die Bearbeitung der Leistungen einreichen, achten Sie bitte darauf, immer die Bedarfsgemeinschaftsnummer und Ihren Namen einzutragen und die Unterlagen zu unterschreiben.
Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein. Unterlagen die Sie bei der MainArbeit abgeben, werden digitalisiert und nach 6 Wochen vernichtet.
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