Fördermöglichkeiten

Die MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach bietet verschiedene Fördermöglichkeiten für Unternehmen an.

Übersicht und Informationen zu unserem Förderangebot:

Für Arbeitgeber, die schwer vermittelbare erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einstellen möchten, kann die MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach unter bestimmten Voraussetzungen einen Eingliederungszuschuss gewähren.

Der Eingliederungszuschuss kann nur gewährt werden, wenn die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung Leistungen nach dem SGB II in Offenbach erhält.

Die Förderung durch einen Eingliederungszuschuss ist eine Ermessensleistung und eine Kann- Entscheidung, ist also in jedem Fall individuell zu entscheiden.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Dauer und Höhe der Förderung / Nachbeschäftigungspflicht:

Die Höhe und Dauer des Zuschusses richtet sich nach der Art und Schwere der Vermittlungshemmnisse und der sich daraus ergebenden Minderleistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten für den zu besetzenden Arbeitsplatzes und wird daher individuell festgelegt. An die Förderdauer schließt sich eine ebenso lange Nachbeschäftigungszeit an.

Antragstellung vor Einstellung/Arbeitsaufnahme:

Der Eingliederungszuschuss ist vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor Arbeitsaufnahme bei der MainArbeit.Kommunales Jobcenter Offenbach zu beantragen.

Förderungsausschlussgründe

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten. Ebenso wenn beabsichtigt wird, jemanden einzustellen, der innerhalb der letzten vier Jahre mehr als drei Monate sozialversicherungspflichtig im Unternehmen bereits beschäftigt war.

Spezielle Fördermöglichkeiten:

Für über 50-jährige und schwerbehinderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind z. T. gesonderte Förderungen möglich.

Zwei neue Fördermöglichkeiten schaffen neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem Arbeitsmarkt:

1. § 16i SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt:

Bei Einstellung einer Person in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten Sie eine Förderung bis zu fünf Jahren Dauer. Der Lohnkostenzuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren 100 %, im dritten Jahr 90 %, im vierten Jahr 80 % und im fünften Jahr 70 % (auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns oder eines gezahlten Tariflohns). Zudem können Qualifizierungskosten bis zu 3000 € übernommen werden

Zielgruppe:

Personen, die über 25 Jahre alt sind und für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren im Leistungsbezug der MainArbeit gewesen sind, und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig, geringfügig oder selbständig beschäftigt waren. Schwerbehinderte und Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind in ihrer Bedarfsgemeinschaft müssten mindestens fünf Jahre im Leistungsbezug gewesen sein.

2. § 16e SGB II – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen:

Bei Einstellung einer Person in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten Sie eine Förderung für zwei Jahre. Der Lohnkostenzuschuss beträgt im ersten Jahr 75 % und im zweiten Jahr 50 % (auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns oder eines gezahlten Tariflohns). Zudem können im gesamten Förderzeitraum Qualifizierungsmaßnahmen des SGB II bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen in Anspruch genommen werden

Zielgruppe:

Personen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind.

Für beide Förderungen gilt:

  • Ihr neuer Mitarbeiter/ Ihre neue Mitarbeiterin erhält ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching. Fragen können schnell beantwortet, Probleme schnell gelöst werden.
  • Es besteht sowohl bei dem § 16i SGB II als auch bei dem § 16e SGB II keine Nachbeschäftigungspflicht.
  • Alle Arbeitgeber können gefördert werden, private Arbeitgeber ebenso wie öffentliche und gemeinnützige.
  • Es gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Fortsetzung oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Weitere Informationen können Sie dem Erklärfilm zum Teilhabechancengesetz entnehmen:

Teilhabe und Förderung von schwerbehinderten Menschen

Die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben stellt ein gesamtgesellschaftliches Ziel dar. Obwohl sie meist überdurchschnittlich gut qualifiziert sind, sind sie länger ohne Job, als Menschen ohne Handicap. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen!  
Unser Ziel ist es Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen durch Unterstützung und Beratung zusammenzubringen, um deren Integration durch Vermittlung und Beratung, durch Berufliche Erprobungen und durch bedarfsgerechte Fördermaßnahmen voranzutreiben.

Vermittlung und Beratung

Wir beraten Sie über Vorteile, die sich aus der Einstellung von schwerbehinderten oder behinderten Menschen ergeben.

Betriebliche Erprobung

Menschen mit Behinderung sollen ihre Leistungsfähigkeit im Unternehmen beweisen können. Hierfür sind ein Praktikum oder eine bis zu dreimonatigen Probebeschäftigung eine gute Möglichkeit zur Erprobung. Betriebliche Erprobungen können optional gefördert werden. Sprechen Sie uns wegen möglicher Fördermöglichkeiten an.

Eingliederungszuschuss

Als Arbeitgeber können Sie u. a. Eingliederungszuschüsse (Lohnkostenzuschuss) erhalten. Die Höhe und Dauer der Förderung richtet sich individuell nach der Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Arbeitsplatzförderung und weitere Fördermöglichkeiten des Landes Hessens erweitern das Portfolio der Unterstützungsmöglichkeiten für Sie.

Teilhabe am Arbeitsmarkt

Mit dem neuen Teilhabechancengesetz kann bei der Einstellung eines Arbeitssuchenden, mit einem Grad der Behinderung von 50 % oder mehr, der mindestens fünf Jahren im SGBII-Leistungsbezug ist, das Gehalt ganz oder teilweise übernommen werden.

Ausgleich von Behinderungen durch technische Arbeitshilfen

Oftmals ist eine behindertengerechte bzw. leidensgerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen erforderlich, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben des schwerbehinderten Menschen zu erreichen. Als Arbeitgeber können Sie hierfür Zuschüsse beantragen.

 

Bitte beachten Sie:

Die MainArbeit berät eine Vielzahl von arbeitsuchenden Menschen mit ganz unterschiedlichen Stärken und Qualifikationen. Jede Förderung ist dementsprechend eine Einzelfallentscheidung und bedarf deswegen einer individuellen Prüfung.
Wir beraten und informieren Sie gerne.

Sprechen Sie uns an:

Jobcenter Stadt Offenbach

Telefonnummer: 069 8065-8341
E-Mail: Mainarbeit-Arbeitgeber@remove-this.offenbach.de