Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine / Інформація для біженців з України

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Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Hilfebedürftige geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer, die erwerbsfähig sind, haben seit 1. Juni 2022 Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Für diese Leistungsberechtigte ist die MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach zuständig.

Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die vor dem 01. Juli 1956 geboren wurden, haben nach deutschem Recht das Rentenalter erreicht. Sie haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Leistungsberechtigte nach dem SGB XII erhalten weiterhin durch das Sozialamt finanzielle Unterstützung.

Ab 01.09.2022 können Sie den Antrag auf Leistungen nach dem SGB II auf folgendem Weg stellen.

Bitte rufen Sie unser Zugangsmanagement unter der Telefon-Nr. 069 8065 8100 an. Sie werden mit den Kolleginnen und Kollegen verbunden, die mit Ihnen ein Telefonat führen. Hierbei werden Sie zu Ihren persönlichen Lebensumständen befragt. Es ist sinnvoll, dass der Anruf im Beisein einer Person geführt wird, die sowohl Deutsch als auch Ihre Muttersprache spricht.

Gerne können Sie den Antrag auf Leistungen auch in elektronischer Form stellen. Sie können uns aber auch eine E-Mail zukommen lassen oder den Online-Antrag nutzen.

Diesen finden Sie hier:

https://www.mainarbeit-offenbach.de/arbeitsuchende/leistungen.html

Auch hier werden wir Sie telefonisch beraten. Bitte teilen Sie uns immer eine Telefon-Nr. mit, unter der wir Sie erreichen können.

Leistungsberechtigte nach dem SGB XII können sich den „Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ auch auf der Internetseite www.offenbach.de/sozialamt unter dem Abschnitt Downloads/Links herunterladen. Der Antrag ist auch über die Suchfunktion zu finden.

Personen aus beiden Rechtskreisen haben Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.

Leistungsberechtigte nach dem SGB XII erhalten zukünftig über § 264 SGB V eine Krankenkassenkarte.

Daneben besteht für Leistungsberechtigte nach dem SGB II Zugang zu Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen und Zugang zu den gesetzlichen Krankenkassen.

Hier finden Sie Informationen zu Krankenkassen in Offenbach

Wenn Sie als Mitglied in eine Krankenkasse aufgenommen wurden, reichen Sie bitte die von der Krankenkasse ausgefüllte Mitgliedsbescheinigung an die MainArbeit.

Das Formular finden Sie hier:

Bildung und Teilhabe

Das Bildungs- und Teilhabepaket stellt Gelder bereit, damit Ihr/e Kind/er auch im Sozialleistungsbezug schulische Angebote nutzen und an Freizeitaktivitäten teilnehmen kann/können. Im Film erfahren Sie mehr über die einzelnen Leistungs-Bausteine:

Hilfe und wertvolle Informationen zum Leben in Offenbach finden Sie auf der Seite Offenbach hilft

Wichtige Informationen des Landes Hessen
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

Arbeiten und Leben in Hessen – Deutsch

Working and living in Hessen - English

 

Beratungsangebot der Verbraucherzentrale