Verhinderung von Leistungsmissbrauch

Die Leistungen, die die MainArbeit auszahlt, werden von den Steuerzahlern finanziert. Die MainArbeit ist verpflichtet, die Sozialleistungen in der richtigen Höhe nur an Personen zu zahlen, die Hilfe benötigen.

Deshalb prüft die MainArbeit jeden Hinweis auf Leistungsmissbrauch aus der Bevölkerung ganz genau.

Wir weisen darauf hin, dass zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch regelmäßig ein elektronischer Datenabgleich mit anderen Behörden oder Trägern erfolgt.

Sollten Sie

  • unvollständige bzw.
  • falsche Angaben machen oder
  • Änderungen nicht bzw.
  • nicht sofort mitteilen,

müssen Sie gegebenenfalls

  • zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückerstatten und
  • erhalten eine Verwarnung oder
  • ein Bußgeld (bis zu 5000,- EUR) oder
  • eine Strafanzeige.

Beispiele:

  • Sie verschweigen Einkommen oder dass Sie mit jemandem zusammenwohnen
  • Sie behaupten, dass Sie einen Scheck nicht eingelöst hätten
  • Jemand anderes informiert uns, dass Sie arbeiten
  • Sie teilen uns zu spät mit, dass sie arbeiten
  • Sie reichen Ihre Einkommensbescheinigungen zu spät oder unvollständig ein
  • Sie haben uns nicht mitgeteilt, dass Sie sich nicht in Offenbach aufhalten (z.B. aufgrund von Urlaub)
  • Sie haben uns Ihr Nebenkostenguthaben nicht mitgeteilt
  • Sie haben eine Steuerrückerstattung nicht angezeigt
  • Sie teilen zu spät mit, dass Sie Einnahmen erhalten z.B. Unterhalt, Kindergeld, Erbschaft.