Schwangerschaft und Geburt

Auf Antrag können Ihnen auch einmalige Leistungen gewährt werden, wenn die Geburt eines Kindes bevorsteht. Eine einmalige Leistung kann Ihnen auch gewährt werden, wenn Sie derzeit keine laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten. Dies jedoch nur dann, wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um neben dem Lebensunterhalt auch die Erstausstattung für Schwangerschaft und Geburt bestreiten zu können.

Näheres hierzu erfahren Sie in unserem Merkblatt.

» Merkblatt für schwangere Leistungsbezieherinnen [PDF 90KB]

So erreichen Sie uns

Sie können Ihre Ansprechpartner telefonisch erreichen. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bitte reichen Sie Ihre Anträge per Mail, per Post oder über das Kundenportal ein. Sie werden bearbeitet.

Wenn Sie heute eine Notunterkunft oder eine Fahrkarte benötigen, rufen Sie bitte die 069 / 8065-8100 an.

Außerdem können Sie uns über die Teampostfächer oder das Postfach Mainarbeit@remove-this.offenbach.de oder über das Kundenportal: portal.mainarbeit-offenbach.de erreichen.

(Falls noch nicht registriert: Antragsformular für die Nutzung finden Sie hier » Antrag zur Nutzung des Kundenportals)

Die Telefonzentrale ist täglich von 08:00 – 16:00 Uhr, freitags von 08:00 – 14:00 Uhr erreichbar: 069 / 8065-8100

Am schnellsten kommen Sie zwischen 8.00 und 10.00 Uhr oder nach 12.00 Uhr durch.
Den Verlauf der Anrufe sehen Sie » hier ...

Hinweis mit der Bitte um Beachtung:

Bitte bringen Sie zu jeder Vorsprache in unserem Hause Ihren Personalausweis bzw. Ihren Ausweis mit Aufenthaltstitel mit.