Leistungen

Geldleistungen

Die Leistungen der MainArbeit werden in Form von Dienst-, Geld- und Sachleistungen erbracht. Die Geldleistungen umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für Kosten der Unterkunft und Heizung.

Die Höhe des maßgeblichen Regelbedarfs richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Sind Sie alleinstehend oder alleinerziehend, beträgt Ihr Regelbedarf monatlich 563 €
  • Leben Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammen und sind Sie beide volljährig, beträgt Ihr Regelbedarf monatlich jeweils 506 €
  • Leben Sie mit Ihren Eltern in einem Haushalt und haben Ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet oder haben Sie Ihr 25. Lebensjahrs zwar vollendet, sind aber ohne die Zusicherung des kommunalen Trägers aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen, beträgt Ihr Regelbedarf monatlich 451 €
  • Für Ihre Kinder im Alter von 14 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt ihr Regelbedarf monatlich 471 €. Der gleiche Regelbedarf steht Ihnen zu, wenn Sie ein minderjähriger Partner im Alter von 14 bis 17 Jahren sind.
  • Sind Ihre Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren, beträgt ihr Regelbedarf monatlich 390 €
  • Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren haben einen Anspruch auf Regelbedarf in Höhe von monatlich 357 €.

Die Regelbedarfshöhe wird regelmäßig angepasst. Die hier zu findenden Beträge sind aktuell und gelten seit Januar 2024.

Der Regelbedarf setzt sich für eine alleinstehende und alleinerziehende Person wie folgt zusammen:

Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke195,36 €
Bekleidung und Schuhe46,71 €
Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung47,72 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände, lfd. Haushaltsführung34,29 €
Gesundheitspflege21,49 €
Verkehr50,49 €
Nachrichtenübermittlung50,34 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur54,93 €
Bildungswesen2,03 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen14,70 €
Andere Waren und Dienstleistungen44,93 €
 563,00 €