Leistungen
Anträge und Merkblätter
Hier geht es zu den wichtigsten Formularen.
Bitte beachten Sie:
Die Unterhaltsfragebögen 1-4 und die Anlage VM von der BA sind nicht zu nutzen.
Dafür verwenden Sie bei der Angabe der Unterhaltsverhältnisse und bei der Selbstauskunft ihrer Vermögensverhältnisse unsere vorgefertigtes Formulare.
Sollte es bei der Darstellung eines Dokumentes im Browser ein Problem geben, speichern Sie die Datei bitte auf Ihrem Computer (z.B.: rechte Maustaste: "Ziel/Link speichern unter") und öffnen diese anschließend direkt im Acrobat Reader.
Bürgergeld online beantragen!
Ersparen Sie sich das Ausfüllen von Papierformularen und stellen Sie Ihren Erstantrag für das Bürgergeld bequem und flexibel online! Erforderliche Nachweise können Sie ebenfalls direkt hochladen.
Den Antrag und die hochgeladenen Dokumente senden Sie uns einfach digital. Um schnellstmöglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen zu können, ist es sinnvoll, dass Sie uns Ihre Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Rufnummer hinterlassen.
Geldleistungen
Die Leistungen der MainArbeit werden in Form von Dienst-, Geld- und Sachleistungen erbracht. Die Geldleistungen umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für Kosten der Unterkunft und Heizung.
Die Höhe des maßgeblichen Regelbedarfs richtet sich nach folgenden Kriterien:
- Sind Sie alleinstehend oder alleinerziehend, beträgt Ihr Regelbedarf monatlich 563 €
- Leben Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammen und sind Sie beide volljährig, beträgt Ihr Regelbedarf monatlich jeweils 506 €
- Leben Sie mit Ihren Eltern in einem Haushalt und haben Ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet oder haben Sie Ihr 25. Lebensjahrs zwar vollendet, sind aber ohne die Zusicherung des kommunalen Trägers aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen, beträgt Ihr Regelbedarf monatlich 451 €
- Für Ihre Kinder im Alter von 14 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt ihr Regelbedarf monatlich 471 €. Der gleiche Regelbedarf steht Ihnen zu, wenn Sie ein minderjähriger Partner im Alter von 14 bis 17 Jahren sind.
- Sind Ihre Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren, beträgt ihr Regelbedarf monatlich 390 €
- Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren haben einen Anspruch auf Regelbedarf in Höhe von monatlich 357 €.
Die Regelbedarfshöhe wird regelmäßig angepasst. Die hier zu findenden Beträge sind aktuell und gelten seit Januar 2024.
Der Regelbedarf setzt sich für eine alleinstehende und alleinerziehende Person wie folgt zusammen:
Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke | 195,36 € |
Bekleidung und Schuhe | 46,71 € |
Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung | 47,72 € |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände, lfd. Haushaltsführung | 34,29 € |
Gesundheitspflege | 21,49 € |
Verkehr | 50,49 € |
Nachrichtenübermittlung | 50,34 € |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 54,93 € |
Bildungswesen | 2,03 € |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 14,70 € |
Andere Waren und Dienstleistungen | 44,93 € |
563,00 € |