Bescheid über Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Hier erhalten Sie Erläuterungen zu Ihrem Bewilligungsbescheid.
Informationen zum Aufhebungs- und Erstattungsbescheid bekommen Sie hier.

Zuständigkeit
Diese*r Mitarbeiter*in ist zuständig für Ihre Leistungssachbearbeitung und steht Ihnen bei Fragen rund um Ihre Leistungen zur Seite.
Aktenzeichen
Hier steht Ihr Aktenzeichen. Unter dieser persönlichen Nummer sind alle Ihre Daten bei uns gespeichert. Bitte halten Sie diese bei jeder Kontaktaufnahme zum Jobcenter bereit.
Was ist ein „Bescheid über Leistungen nach dem SGB II“?
Was bedeutet das eigentlich? Ein Bescheid ist im deutschen Verwaltungsrecht die individuell-konkrete Anordnung einer Behörde. Es handelt sich um die Entscheidung in Ihrem Fall. Hier bedeutet es, dass wir Ihnen Leistungen bewilligen und Sie Anspruch auf Bürgergeld haben.
Zeitraum und Betrag
Hier erfahren Sie, für in welchen Monaten Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Die Monate werden beginnend mit Januar = 01 gezählt. Danach folgt das Jahr: /24 = 2024. 09/24 - 08/2025 bedeutet Von September 2024 bis August 2025. Danach folgt die Summe im Monat in Euro.
Ihre Bankverbindung
Hier sehen sie, welche der von Ihnen angegebenen Bankdaten bei der Leistungszahlung verwendet werden. Bitte prüfen Sie immer, ob die hier angegebenen Bankdaten noch aktuell sind.
Regelsatzanpassungen
Hier erhalten sie die Information, dass die MainArbeit die jeweils gültigen Regelsatzhöhen auszahlt. Sobald die entsprechenden Anpassungen im Gesetz veröffentlicht werden, werden alle davon betroffenen Leistungen angepasst. Ein neuer Bescheid wird dann nicht erlassen.
Vorläufige Bewilligung
Möglicherweise werden ihre Leistungen auf Bürgergeld nur vorläufig bewilligt. Dies kann mehrere Gründe haben. Wenn Sie davon betroffen sind, können Sie den entsprechenden Grund in Ihrem Bescheid erkennen.
Bildung- und Teilhabe
Die Leistungen für Bildung- und Teilhabe (BuT) für Ihre Kinder gelten bereits als beantragt. Jedoch werden für die einzelnen Leistungsarten weitere Angaben benötigt. Wenn sie Fragen hierzu haben, kontaktieren sie uns.
Pflichten
Damit ihr Anspruch immer korrekt berechnet werden kann, sind sie verpflichtet, jegliche Änderungen in Ihren Verhältnissen umgehend mitzuteilen.
Berechnungsbogen
Der Berechnungsbogen zeigt Ihnen im Detail, wie sich ihr Anspruch auf Bürgergeld berechnet. Sie erhalten für jeden Monat in dem sich der Anspruch verändert, eine angepasste Version.
Bedarfsberechnung und Regelbedarf
Diese Berechnung ist so aufgebaut, dass zunächst Ihr Bedarf berechnet wird und dann das vorhandene Einkommen abgezogen wird. Daraus ergibt sich Ihr Leistungsanspruch. Bei dem Regelbedarf handelt es sich um die gesetzliche Pauschale für den Lebensunterhalt (Nahrung, Getränke, Kosmetik, Strom u.a.) für Sie und eventuell andere Personen
Kosten der Unterkunft
Hier erkennen sie, welche Mietkosten gerade in Ihre Berechnung einfließen. Bitte überprüfen sie diese bei jedem Bescheid und teilen uns mögliche Änderungen umgehend mit.
Einkommen
Einkommen ist auf die Leistungen nach dem SGB II anzurechnen und reduziert den monatlichen Leistungsanspruch. Das Einkommen wird immer bei der Person angerechnet, die es erzielt.
Grundsätzlich ist jedes Einkommen anzuzeigen.
Wer Bürgergeld bekommt und gleichzeitig arbeitet, darf einen bestimmten Teil seines Einkommens behalten, ohne dass es mit dem Bürgergeld verrechnet wird.
Freibetrag
Vom Netto-Einkommen wird zunächst ein Freibetrag von 100 Euro abgezogen, der sogenannte Grundfreibetrag für Versicherungen, Altersvorsorge, Werbungskosten. Übersteigt das monatliche Brutto-Einkommen 400 Euro, kann auch ein höherer Betrag abgezogen werden, sofern er nachgewiesen wird. Vom Netto-Einkommen wird noch ein weiterer Freibetrag abgezogen, der Erwerbstätigenfreibetrag. Dieser bemisst sich aber nach der Höhe des Brutto-Einkommens. Der Erwerbstätigenfreibetrag beträgt:
20 Prozent des Brutto-Einkommens zwischen 100 Euro und 1000 Euro (= maximal 180 Euro) plus 10 Prozent des Brutto-Einkommens zwischen 1000 und 1200 Euro (= maximal 20 Euro); mit minderjährigem Kind liegt die Grenze bei 1500 Euro (maximal 50 Euro).
Auszahlung
Hier erkennen Sie, wohin ihr Anspruch ausgezahlt wird. Möglicherweise wird von Ihrem Anspruch die Miete, Ratenzahlungen, usw. direkt an einen weiteren Zahlungsempfänger gezahlt.
Sozialversicherung
Im Rahmen Ihren Bürgergeldbezugs werden Sie durch uns bei der von Ihnen gewählten Krankversicherung angemeldet. Hier erkennen Sie, bei welcher Krankenkasse wir Sie angemeldet haben. Sofern Sie privat krankenversichert sind, erkennen Sie die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge unter „Auszahlung“.
Ihre Rechte
Sind Sie mit der Entscheidung in diesem Bescheid nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dieser ist schriftlich einzulegen.