Aufhebungs- und Erstattungsbescheid

Hier erhalten Sie Erläuterungen zu Ihrem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.

Informationen zum Bewilligungsbescheid bekommen Sie hier.

Zuständigkeit

Diese*r Mitarbeiter*in ist zuständig für Ihre Leistungssachbearbeitung und steht Ihnen bei Fragen rund um Ihre Leistungen zur Seite.

Aktenzeichen

Hier steht Ihr Aktenzeichen. Unter dieser persönlichen Nummer sind alle Ihre Daten bei uns gespeichert. Bitte halten Sie diese bei jeder Kontaktaufnahme zum Jobcenter bereit.

Was ist ein „Aufhebungs- und Erstattungsbescheid“?

Was bedeutet das eigentlich? Ein Bescheid ist im deutschen Verwaltungsrecht die individuell-konkrete Anordnung einer Behörde. Es handelt sich um die Entscheidung in Ihrem Fall. Hier bedeutet es, dass wir eine frühere Entscheidung zurücknehmen und Sie Geld zurück zahlen müssen.

Zeitraum und betroffene Bescheide

Hier erfahren Sie, welche vorangegangenen Bewilligungs- und Änderungsbescheide von diesem Brief nun betroffen sind. Außerdem erfahren Sie, für welchen Zeitraum oder ab welchem Datum Ihre Leistungen aufgehoben werden.

Leistungen und Berechnung der Forderung

Sie erkennen für welchen Zeitraum bzw. Monat die MainArbeit zu viel Geld gezahlt hat. Hier werden auch weitere Personen aufgeführt, für die Sie Leistungen erhalten haben und diese nun zurückzahlen müssen.

Begründung

Hier erfahren Sie, warum Sie Leistungen zurückzahlen müssen. Zudem erfahren Sie die entsprechende Rechtsgrundlage.

Zahlungshinweise

Sie haben bereits vorher ein Anhörungsschreiben erhalten. Wir hatten gefragt, ob Sie in einer Summe oder in Raten zahlen möchten. Sollten Sie geantwortet haben, wird dies hier berücksichtigt. Solange Sie Bürgergeld erhalten, darf die MainArbeit die Forderung monatlich gegen Ihren Leistungsanspruch aufrechnen. Endet Ihr Leistungsanspruch müssen Sie die (Rest-)Forderung in einer Summe zurückzahlen. Sofern der Betrag in einer Summe fällig ist, Sie den Betrag aber nicht gleich vollständig zahlen können, teilen Sie uns das bitte mit. Wir prüfen, ob wir einen Ratenplan vereinbaren können. Wenn Sie die Rückzahlung selbst vornehmen, geben Sie bitte immer das Kassenzeichen als Verwendungszweck an.

Ihre Rechte

Sind Sie mit der Entscheidung in diesem Bescheid nicht einverstanden, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen.