Fördermöglichkeiten
Der Eingliederungszuschuss (EGZ) ist eine finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber, die arbeitslose Arbeitnehmer/innen einstellen, die Arbeitslosengeld II beziehen und in Offenbach am Main wohnen.
Der Zuschuss kann bis zu 400,- EUR pro Person betragen und bis zu 12 Monate lang gewährt werden.
Die Höhe und Dauer richten sich nach dem Umfang der Einarbeitung.
Voraussetzungen für die Gewährung dieser Leistung sind:
- Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrages.
- Anderen Mitarbeitern/innen darf nicht gekündigt werden, um die frei werdende Stelle mit geförderten Mitarbeitern/innen zu besetzen.
- Die eingestellte Person ist nach Auslaufen der Förderung entsprechend der Dauer der Förderung weiterzubeschäftigen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Der Eingliederungszuschuss für neu gegründete Unternehmen (EZN) soll es Ihnen erleichtern, die Chance einer Ausweitung Ihres Geschäftes zu nutzen, wenn Sie Personen einstellen, die Arbeitslosengeld II beziehen und in Offenbach am Main wohnen.
Der Zuschuss kann bis zu einer Höhe von 50% des Lohnes oder Gehaltes zzgl. 20% Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge für eine Dauer von bis zu 9 Monaten gewährt werden.
Voraussetzungen für die Gewährung dieser Leistung sind:
- Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrages
- Ihr Unternehmen besteht nicht länger als zwei Jahre und beschäftigt bisher nicht mehr als 5 Arbeitnehmer/innen.
- Es wird ein unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis geschlossen.
- Der Arbeitnehmer ist vor der Einstellung mindestens 3 Monate arbeitslos gemeldet.
- Der EZN kann für höchstens 2 Arbeitnehmer gleichzeitig gewährt werden.
- Die Einstellung von Familienmitgliedern wird nicht gefördert.
- Anderen Mitarbeitern/innen darf nicht gekündigt werden, um die frei werdende Stelle mit einem geförderten Mitarbeiter/in zu besetzen.
- Eine Förderung ist nicht möglich, wenn die Person während der letzten 4 Jahre bereits bei Ihnen mehr als 3 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Der Eingliederungszuschuss 50 Plus (EGZ50+) ist eine finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber, die arbeitslose Arbeitnehmer/innen einstellen, die Arbeitslosengeld II beziehen, in Offenbach am Main wohnen und 50 Jahre oder älter sind.
Die Höhe des Eingliederungszuschusses kann bis zu 50 % des Arbeitsentgeltes, höchstens jedoch 1.000,- EUR monatlich, für die Dauer von bis zu 12 Monaten betragen.
Voraussetzungen für die Gewährung dieser Leistung sind:
- Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrages
- Anderen Mitarbeitern/innen darf nicht gekündigt werden, um die frei werdende Stelle mit einem geförderten Mitarbeiter/in zu besetzen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Weitere Informationen finden Sie unter Projekte -> Chance 50 plus
