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Bildung und Teilhabe

Bildungs- und Teilhabepaket nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Ab 01.01.2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

Folgende Informationen zu den Teilhabeleistungen stehen zur Verfügung:

  • Eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie mehrtägige Klassenfahrten/Kinderfreizeiten in Kindertageseinrichtungen (z. B. Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege)
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung, sofern nicht bereits von anderer Stelle erstattet
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten und Schulen
  • Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe

Antragstellung erforderlich:

Die Leistungen können ab sofort beantragt werden. Sie erhalten den Antrag bei der MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach (für SGB II Bezieher und erwerbsfähige Personen) oder im Sozialamt der Stadt (für SGB XII Bezieher und nicht erwerbsfähige Personen). Die Leistung für den Schulbedarf wird Ihnen ohne Antrag überwiesen. Für Kinder und Jugendliche ab  dem 15. Lebensjahr ist eine Schulbesuchsbescheinigung vorzulegen.

Für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.03.2011 können Leistungen rückwirkend bewilligt werden. Die Anträge dafür müssen bis 30.04.2011 gestellt sein, damit Leistungen gewährt werden können. Nachweise, dass bereits Aufwendungen zur Deckung der Bedarfe entstanden sind, sind vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Dem Antrag auf Klassenfahrten ist eine Bestätigung der Schule beizufügen.
  • Dem Antrag auf Lernförderung ist eine Bestätigung der Schule über den genauen Bedarf der Lernförderung beizufügen.

Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten, diese reichen aber nicht oder nur teilweise zur Deckung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes.

Folgende Unterlagen sind, neben dem Antrag, vorzulegen:

  • Gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Aktueller Aufenthalt
  • Wohnsitz-/Meldebescheinigung
  • Aktuelle Einkommensnachweise
  • Nachweise über Vermögen Mietvertrag und einen Nachweis über die aktuelle Miethöhe

Abgabe des Antrages:

Sie können den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der MainArbeit in der Domstraße 72 (für SGB II Bezieher und erwerbsfähige Personen) persönlich abgeben oder an die zuständige Stelle senden.

Flyer zu Bildung und Teilhabe
flyer_bildung_teilhabe.pdf [132 KB]
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Antrag-Leistung-Bildungs-und-Teilhabepaket.pdf [79 KB]
Anlage Schulbestätigung Lernförderung
Anlage-Schulbestaetigung-Lernfoerderung.pdf [27 KB]
Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
Anlage-zum-Antrag-auf-Leistungen-zur-Teilhabe.pdf [17 KB]
Bestätigung Leistungsanbieter für Lernförderung
Anlage-Lernfoerderung-C-Bestaetigung-Leistungsanbieter.pdf [28 KB]
Antrag auf Gewährung der Kosten für eine ein- / mehrtägige Fahrt einer Kindertagesstätte
Antrag-auf-Kostenuebernahme-Kita-Fahrten.pdf [54 KB]
Antrag auf Übernahme der Kosten für eine ein- / mehrtägige Klassenfahrt
Antrag-auf-Kostenuebernahme-Klassenfahrt.pdf [55 KB]
Anlage zum Antrag auf Mittagsverpflegung - Bestätigung von Schule / Kindergarten
Mittagsverpflegung-D-Abtretung-inklusive-Bestaetigung-Schule.pdf [35 KB]

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Bildungs- und Teilhabepaket im SGB II finden Sie unter www.bildungspaket.bmas.de

Infos

So erreichen Sie uns

MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach

Domstraße 72
63067 Offenbach am Main

Telefon: 069/8065-8100
Fax: 069 /8065-8110
eMail: mainarbeit@offenbach.de 

Öffnungszeiten Anmeldestellen:

(Hier können Sie Unterlagen abgeben oder einen Termin mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner bei der MainArbeit vereinbaren)

Mo, Mi, Do, Fr: 7.30 - 11.00 Uhr
Dienstags: geschlossen
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
(nur für Berufstätige)

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Mi: 7:30 - 12:30 Uhr
Do: 7:30 - 18:00 Uhr
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